Vorzüge freier und offener Standards – die Anwendersicht
Nach der Erläuterung des Begriffes freie und offene Standards
wird auf
die auf die Vorzüge derselben für den Anwender eingegangen.
Ausgehend von der Definition des Standards
in Abgrenzung zu
weitverbreiteten Formaten
wird die Notwendigkeit zusätzlicher
Kriterien dargestellt. Als Grundlage hierfür dient das Europäische
Interoperabilitätsrahmenwerk
. Dabei wird auch auf FRAND
eingegangen.
Im zweiten Teil des Vortrages werden die Vorteile freier und offener Standards für den Anwender erklärt. Den Abschluss bilden einige Beispiele für offene Standards.
Michael Stehmann wurde 1957 in Düsseldorf geboren, ist verheiratet und Vater zweier Töchter. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln absolvierte er das Referendariat im Rheinland, Nach der zweiten juristische Staatsprüfung wurde er im Dezember 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. Auch die Promotion erfolgte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Seit März 1999 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Langenfeld /Rheinland tätig.
Mit dem Computer ist er noch in der Acht-Bit-Epoche
in Berührung
gekommen. Seit dem Sommer 2002 befasst er sich mit
Debian GNU/Linux. Er ist Fellow der
Free Software
Foundation Europe, Mitglied der Freedom
Task Force und Observer im Projekt OpenOffice.org.