Dr. Michael Stehmann: Vorzüge freier und offener Standards – die Anwendersicht

Nach der Erläu­terung des Begrif­fes freie und offene Standards wird auf die auf die Vorzüge der­selben für den Anwender einge­gangen.

Ausgehend von der Defini­tion des Standards in Abgrenzung zu weit­ver­breiteten Formaten wird die Not­wendig­keit zusätz­licher Kriterien dar­ge­stellt. Als Grund­lage hierfür dient das Euro­päische Inter­oper­abili­täts­rahmen­werk. Dabei wird auch auf FRAND eingegangen.

Im zweiten Teil des Vor­trages werden die Vor­teile freier und offener Standards für den An­wender erklärt. Den Ab­schluss bilden einige Bei­spiele für offene Standards.

Informationen zur Person

Michael Stehmann wurde 1957 in Düssel­dorf geboren, ist verheiratet und Vater zweier Töchter. Nach dem Studium der Rechts­wissenschaft an der Universität zu Köln absolvierte er das Referen­dariat im Rheinland, Nach der zweiten juristische Staats­prüfung wurde er im Dezember 1987 als Rechts­anwalt zugelassen. Auch die Promotion erfolgte an der Rechts­wissen­schaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Seit März 1999 ist er als selbstständiger Rechts­anwalt in Langenfeld /Rheinland tätig.

Mit dem Computer ist er noch in der Acht-Bit-Epoche in Berührung gekommen. Seit dem Sommer 2002 befasst er sich mit Debian GNU/Linux. Er ist Fellow der Free Software Foundation Europe, Mitglied der Freedom Task Force und Observer im Projekt OpenOffice.org.